Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht wird unterschieden zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht. Das individuelle Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, während das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt und die Rechte und Pflichten des Betriebsrats festlegt.
Wir nehmen sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerrechte wahr. Gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten können komplexe arbeitsrechtliche Problematiken sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber große wirtschaftliche oder sogar existentielle Bedeutung haben. Hier sind schnelle und effiziente Lösungen gefragt.
Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu erkennen und Ihre Interessen zu wahren.