Es ist traurig aber wahr: Wenn ein Mensch stirbt und ein Erbe hinterlässt, kommt es in vielen Fällen zu Streitigkeiten um die Verteilung des Erbes. Ein kompliziertes Erbrecht, steuerliche Fragen und der verständliche Anspruch der Hinterbliebenen, nicht zu kurz zu kommen, führen oftmals zu jahrelangen Konflikten. Wir sind als Rechtsanwälte auf das Erbrecht Hamburg spezialisiert und vertreten unsere Mandanten in diesen Auseinandersetzungen. Selbstverständlich setzen wir uns dafür ein, die berechtigten Ansprüche im Erbrecht Hamburg gegebenenfalls vor Gericht gegenüber den anderen Erben durchzusetzen. Zugleich liegt uns aber ein anderer Aspekt besonders am Herzen:
Denn aus unserer langen Erfahrung im Erbrecht Hamburg wissen wir, dass sich viele Konflikte von vornherein vermeiden lassen. Beispielsweise schafft ein klares und eindeutiges Testament Klarheit.
Deshalb beraten wir unsere Mandanten, wie ein rechtsgültiges und wirksames Testament verfasst werden kann.
Die Erbfolge
Die gesetzliche Erfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Zum Teil sind diese gesetzlichen Vorgaben unveränderbar und entfalten mit dem Tode des Erblassers ihre Wirkung. Zum Teil gelten die gesetzlichen Regelungen aber nur dann, wenn der Erblasser nichts anderes bestimmt. Als Experten für das Erbrecht Hamburg helfen wir unseren Mandanten, diese Gestaltungsfreiheit zu nutzen. Die Erbfolge kann so in weiten Teilen selbst bestimmt werden, wenn einige Aspekte wie der notwendige Pflichtanteil für Ehepartner und Kinder berücksichtigt werden. Ein gutes Beispiel ist das sogenannte Berliner Testament, das vor allem für Ehepaare interessant ist, die selbst bewohnte Immobilien besitzen. In diesem Modell erklären sich die Ehepartner zu Alleinerben. Da die Kinder zunächst ausgeschlossen sind, muss das Erbe nicht aufgeteilt werden, das Haus kann vom hinterbliebenen Partner weiterhin bewohnt werden. Als Rechtsanwalt für Erbrecht Hamburg kümmern wir uns auch um diese Fälle. Wir helfen unseren Mandanten, ein rechtsgültiges Testament zu verfassen.
Das richtige Testament
Es ist eine verbreitete, aber nicht weniger naive Vorstellung, dass es ausreicht, den letzten Willen schriftlich zu verfassen und dieses Schreiben in der Schreibtischschublade aufzubewahren. So einfach ist es nicht. Wenn juristische Laien ein Testament verfassen, kann die laienhafte Formulierung zu unterschiedlichen Interpretationen führen. Im Zweifelsfall muss ein Gericht in einem langwierigen Prozess den wahren Willen des Erblassers feststellen. Doch damit nicht genug: Menschen, die das Testament ohne Rechtskenntnis verfassen, formulieren nicht selten rechtswidrige Festlegungen. Auch hier kommt es oft zu Gerichtsverfahren, bei denen man Ende nicht klar ist, ob der Wille des Erblassers tatsächlich berücksichtigt wird.
All diese Schwierigkeiten kann man sich und seinen Erben ersparen, wenn man beizeiten mit uns als Experten für Erbrecht Hamburg Kontakt aufnimmt. Wir beraten unsere Kunden gerne beim Verfassen eines Testaments. Mit dem juristischen Beistand lassen sich viele Fallstricke vermeiden, sodass am Ende der wichtigste Punkt gewährleistet ist: Es soll der Wille des Erblassers Wirklichkeit werden.
Das Erbe zu Lebzeiten regeln: Die Schenkung Beim Erbrecht Hamburg kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, nicht erst auf den Tod zu warten, sondern das Erbe mit einer Schenkung vorwegzunehmen. Gerade wenn es um Immobilien geht, können dabei große Steuerzahlungen vermieden werden. Als Experten für das Erbrecht Hamburg beraten wird Sie gerne auch bei allen Fragen rund um die Schenkung.