Testamentsgestaltung Hamburg

Professionelle Testamentsgestaltung Hamburg in Anspruch nehmen

Als Erblasser mit Vermögen tritt ab einem bestimmten Zeitpunkt die Frage zur Übertragung der Vermögenswerte an. Sie besitzen in solch einem Fall eine Vielzahl von Rechten sowieKanzlei für Testamentsgestaltung Hamburg Pflichten auf einen möglichen Erben. Als Erblasser ist es daher sinnvoll, im Vorfeld eine schlüssige Testamentsgestaltung Hamburg in Anspruch zu nehmen, um das Vermögen nach eigenen Wünschen zu über-tragen. Ziel ist es stets, Streitigkeiten zu vermeiden und im Idealfall auch den Familienfrieden zu bewahren. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, das Testament im Vorfeld anzufertigen und alle wichtigen Aspekte mit zu berücksichtigen. Gleichzeitig gibt dieser Umstand Ihnen die Möglichkeit, dass Sie so lang wie möglich über Ihr Vermögen selbst entscheiden können, wenn Sie dies einmal testamentarisch festgehalten haben.

Testament für nahestehende Menschen

Die gesetzliche Erbfolge ist stets auf die nächsten Verwandten fixiert und kann nicht automatisch im Todesfall für nahestehende Menschen gelten. Daher können ein Lebenspartner, gute Freunde oder auch Vereine, Stiftungen sowie unterstützenswerte Projekte in Ihrem Leben nur durch eine Testamentsgestaltung Hamburg berücksichtigt werden. Eine frühzeitige Regelung des eigenen Nachlasses ist daher besonders wichtig und kann unterschiedlichste Ausgangssituationen schriftlich im Vorfeld regeln. Nicht immer ist die gesetzliche Erbfolge die gewünschte Lösung. Daher ist die Testamentsgestaltung Hamburg eine Möglichkeit, im Vorfeld alle wichtigen Aspekte zu Berück-sichtigen. Die Kanzlei Hofmann-Jacobsen bietet in diesem Zusammenhang eine ausführliche Beratung auch für Vertretungen größere privater Vermögen. So können Sie Nachfolgeregelungen im Unternehmensbereich klären und auch die Vertretung von Erbengemeinschaften festlegen. Auch Erb- und Schenkungsverträge bei Abfolgeregelungen sind Spielräume, die bei einer Testaments-gestaltung Hamburg zur Verfügung stehen.

Testament mit gesetzlicher Erbfolge kombinieren

Kanzlei Hofmann-Jacobsen - Testamentsgestaltung HamburgWenn Sie dennoch die gesetzliche Erbfolge für eine Testamentsgestaltung Hamburg berücksichtigen, so sind unterschiedliche Möglichkeiten vorgesehen. Erben der ersten Ordnung sowie Erben der zweiten und dritten Ordnung werden nach den gesetzlichen Vorgaben so beerbt wie das Testament es vorsieht.
Aus diesem Grund ist es wichtig, im Vorfeld vorzusorgen. Gerade wenn es darum geht zu klären, welches Erbe in welcher Menge an wen zu welchen Konditionen verteilt wird, kann nur eine individuelle Festlegung durch eine Testamentsgestaltung Hamburg wichtige Fragen im Vorfeld klären.

Dazu gehört auch die Gütertrennung bei Ehepartnern sowie wichtige Fragen in Bezug auf Gütergemeinschaften nach dem Tod. Kombinationen sind dort möglich, wo Sie eine gesetzliche Erbfolge als sinnvoll erachten. Möchten Sie diese anpassen, so lässt sich das mit einer Testaments-gestaltung Hamburg ohne Probleme durch die Kanzlei Hofmann-Jacobsen formulieren.
Vorsorgeprozess durch Testament Eine Testamentsgestaltung Hamburg ist als Zukunftsvorsorge zu verstehen. Sie dient dazu, gesetzliche Erbfolgen als Überraschungen auszuschließen und den Nachlass frühzeitig zu regeln. Wir bieten die wichtigsten Formulierungen und können klare Verhältnisse durch eine testamentarische Gestaltung schaffen. Gerade bei der Regelung von unverheirateten Partnern oder Freunden ist ein Testament besonders wichtig. Auch die Berücksichtigung wohltätiger Organisationen kann durch eine Testamentsgestaltung genau formuliert werden. Wir bieten in diesem usammenhang auch eine fachliche Beratung, die durch unsere Kanzlei nach Ihren Wünschen erfolgt.