Vorsorgevollmacht Hamburg
Eine handschriftlich selbst erstellte Vorsorgevollmacht ist nicht unbedingt notariell zu beglaubigen; jedoch im Ernstfall ist der Gang zum Notar sinnvoller und sicherer. Eine Generallvollmacht wird häufig erteilt und deckt einige persönliche und geschäftliche Bereiche ab.
Dennoch ist die bevollmächtigte Person beispielsweise nicht befugt über gesundheitliche Belange zu entscheiden. Selbst oder gerade, wenn es um „Leben und Tod“ geht und Sie selbst akut nicht in der Lage sind Ihren eigenen Willen zu äußern. Der Gesetzgeber sieht in derartigen Fällen gesondert erwähnte oder ausgestellte Bevollmächtigungen vor. Dies gilt auch für Ihren Ehepartner oder bei nahen Angehörigen (Eltern, Geschwister, Kinder etc.).
Dies bedeutet Sie müssen entweder in der Vorsorgevollmacht die gesundheitlichen Belange und Befugnisse explizit erwähnen oder aber Sie füllen ein zusätzliches Formular aus. In einigen Fällen sind ohnehin nur ‚gesetzlich bestellte Betreuer‘ für alle gesundheitlichen Entscheidungen zuständig. Eine Vorsorgevollmacht in Hamburg bezüglich Patientenvollmachten und Vorsorgevollmachten ohne gesetzlich bestellte Betreuung sollte unbedingt individuell mit der Rechtsanwaltkanzlei durchgesprochen und dort hinterlegt werden.
Die Vorsorgevollmacht Hamburg können Sie in jedem Alter hinterlegen. Allerdings müssen Sie volljährig und geistig vollkommen auf der Höhe sein. Sie müssen also in der Lage sein, genau zu wissen wer Ihr Bevollmächtigter sein soll und welche Entscheidungen und Vertretungen die benannte Person in Ihrem Namen ausführen darf, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen selbst dazu nicht mehr fähig sind. Die Vorsorgevollmacht Hamburg kann individuell von Ihnen erteilt werden. Seien es die Belange Ihrer Bankkonten und Sparbücher, zu Grundbesitz und Wohneigentum und sonstiges Vermögen oder die Entscheidung, ob Sie in ein Heim kommen. Auch persönliche Wünsche, dass Sie etwa im Falle Ihres Ablebens eine Feuerbestattung wünschen, können in der Vorsorgevollmacht hinterlegt werden. Sie sollten sich sehr gut überlegen, wem Sie die Vorsorgevollmacht erteilen möchten.
Zusätzlich ist immer eine Patientenverfügung zur Vorsorgevollmacht Hamburg ratsam. Die Patientenverfügung ist in Situationen der besonderen medizinischen Notfälle besonders wichtig, wenn es darum geht Ihr Leben zu retten, sie zu heilen oder lebensverlängernde Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Mit der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht Hamburg ist der Bevollmächtigte ohne Zweifel dazu berechtigt in Ihrem Sinne zu entscheiden, welche Operationen oder weitere medizinische Maßnahmen durchgeführt werden sollen oder nicht. In der Patientenverfügung muss klar und deutlich ersichtlich sein, welche Maßnahmen von Ihnen gewünscht sind oder nicht.
Insbesondere ob Sie unter palliativer Versorgung in ein Hospiz verlegt werden möchten, eine Sterbebegleitung wünschen oder zu Hause sterben möchten (oder beispielsweise bei dem Bevollmächtigten, wenn Sie alleinstehend sind). Im Zusammenspiel von Vorsorgevollmacht und Patientverfügung ist der Bevollmächtigte genauso gestellt, wie ein ‚gesetzlicher Betreuer‘, untersteht jedoch nicht der gerichtilichen Kontrolle. Es kann vorkommen, dass die bevollmächtigte Person sich mit den behandelnden Ärzten nicht einig werden kann. Von daher sollten Sie gleich bei der Vergabe der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an eine Betreuungsverfügung denken. Sie bestimmen in gesunden Tagen, ob der bisher Bevollmächtigte auch ‚gesetzlicher Betreuer‘ werden soll oder lassen das örtliche Gericht entscheiden.
Die Verfügungen und Vorsorgevollmacht Hamburg werden bei der Bundesnotarkammer Berlin im sogenannten Zentralregister gespeichert. Somit können in „Streit- oder Notfällen“ die erfolgten Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sofort angefordert worden. Sie selbst erhalten eine ‚ZVR-Card‘, die Sie immer bei sich tragen können. Diese ZVR-Card gibt Auskunft wer bevollmächtigt ist und welche Dokumente bzw. Vollmachten und Verfügungen in Ihrem Fall vorliegen. Die Rechtsanwaltkanzlei hilft Ihnen bei allen Überlegungen – Rufen Sie uns an.