Zwangsvollstreckung Hamburg in Auftrag geben
Wenn Sie als Gläubiger eine Forderung gegenüber Schuldner geltend machen möchten, so ist dies in der Regel mit einem Zwangsvollstreckungsverfahren möglich. Mit unserer Unterstützung können Sie Ihren Anspruch mit den Mitteln des Staates durchsetzen und je nach Situation nach einem erfolglosen Mahnverfahren weitere Mittel einsetzen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um vor Gericht einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Dieser gewährleistet, dass der Gläubiger Ihrer Forderungen nachkommen muss und dies auch unter Durchsetzung von der eigentlichen Zwangsvollstreckung geschieht.
Dabei werden Sie in den Prozess der Zwangsvollstreckung Hamburg über Ihre Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt, damit ein korrekter Vollstreckungstitel als amtliche Urkunde vorliegt. Vor Gericht können Sie auf diese Weise vollstreckbare Beschlüsse, Urteile sowie Vollstreckungsbescheide notariell beurkunden und rechtskräftig durchsetzen. Auch detaillierte Regelungen in Bezug auf eine vorläufige Vollstreckbarkeit von Forderungen werden in einem Beratungsgespräch erörtert.
Zwangsvollstreckung Hamburg von Geldforderungen Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Zwangsvollstreckungen durchzuführen, wenn der Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Wenn Sie eine Pfändung von Wertgegenständen ablehnen, so ist auch eine Forderungspfändung möglich, die in der Regel das Gehalt des Schuldners betreffen.
Mit einer Zwangsvollstreckung Hamburg können Sie gerichtlich erreichen, dass Ihr Anspruch gegenüber dem Schuldner auch durch dessen Arbeitgeber geltend gemacht werden kann. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Gehalts an den Gläubiger zahlt, bis die entsprechende Forderung beglichen wurde. Die Kanzlei Hofmann-Jacobsen kann Sie während des gesamten Prozesses einerseits beratend begleiten und gleichzeitig auch vor Gericht Ihre Rechte mit dem Vollstreckungstitel erwirken. Entsprechend der Zivilprozessordnung entstehen für Sie viele Möglichkeiten, säumige Schuldner mit Ihren Pflichten zu konfrontieren.
Zwangsvollstreckung Hamburg durch den Gerichtsvollzieher
Als selbständiges Organ der Rechtspflege ist ein Gerichtsvollzieher ein staatliches Vollstreckungsorgan. Sie haben die Möglichkeit, mit dem Vollstreckungstitel auch die Amtsgewalt eines Gerichtsvollziehers zur Durchsetzung Ihrer Rechte in Anspruch zu nehmen. Der Vollstreckungsbescheid wird dabei dem Gerichtsvollzieher zugesendet, welcher für das verantwortliche Wohngebiet im Umfeld des Schuldners tätig ist. Dies ermöglicht für Sie, dass eine personenbezogene Konfrontation mit dem Schuldner entsteht, die eine Forderung nicht nur geltend macht, sondern auch die reale wirtschaftliche Situation des Schuldners offenlegt und einschätzt.
Auf diesem Weg stehen dem Gerichtsvollzieher unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, um einerseits das bewegliche Vermögen des Schuldners zu beanspruchen oder Wertgegenstände im Fall aller Fälle zu finden, um durch dessen Verkauf die Begleichung offener Schulden anzustreben.
Beschlüsse festsetzen
Mit der Kanzlei Hofmann-Jacobsen haben Sie vor der Erwirkung vollstreckbarer Titel auch die Möglichkeit, Mahnverfahren bezüglich des Gläubigers durchzuführen. Dazu gehört auch im Nachhinein, Kostenfestsetzungsbeschlüsse oder einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss zu erteilen.
Auch Vergleiche sowie das Einbeziehen von notariellen Urkunden für vollstreckbare Titel sind im Vorfeld möglich, welche später zu einer Zwangsvollstreckung Hamburg führen. Inkassounternehmen können durch anwaltliche Begleitung einen Mahnbescheid mit gerichtlicher Urkunde erwirken.
Darüberhinaus sind wir in der Lage, Ihnen eine umfassende Beratung zu allen rechtlichen Aspekten des Prozesses sowie Fristen und Zwangsmaßnahmen zu informieren. Auch die Rechte des Schuldners werden dabei mit berücksichtigt, um eine angemessene Zwangsvollstreckung Hamburg nach geltenden Regeln und Gesetzen adäquat durchzuführen.